65428 Rüsselsheim
  Hans-Sachs-Str. 100/
  Ecke Gutenbergstr.
  Tel.  06142 9186-0
  Fax. 06142 9186-24

     E-Mail:


  Postanschrift:
  Dipl.-Kaufmann
  Bruno Stephan
  Steuerberatungs-
  gesellschaft mbH
  Postfach 1904
  65409 Rüsselsheim


  

   

Leistungen  

Unsere Steuerberatungsgesellschaft bietet ihren Mandanten ein ausgewogenes und umfassendes Spektrum an steuerlichen Beratungsleitungen und Services an. Steuerrecht ist kompliziert. Wir helfen Ihnen, sich im Steuerdschungel optimal zurechtzufinden.

Hier unser Leistungsangebot für Sie:

 
 

Jahresabschluss:

Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz), Anhänge, Eröffnungs- und Zwischenbilanzen, Aufgabebilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen, Einnahmen-Überschussrechnungen, Unternehmenskennzahlen und bei Bedarf Branchenkennzahlen, Erstellung von Jahresabschlüssen auf Basis mandantenerstellter Buchhaltung (DATEV oder andere Systeme)

 
 

Finanzbuchhaltung :

Erstellung der Finanzbuchhaltung mit oder ohne Offenen-Posten-Buchhaltung nach Standard- oder Spezialkontenrahmen mit dem System DATEV,  Kostenstellen- und Anlagebuchhaltung, Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Einspielen von Buchhaltungsdaten (DATEV oder Fremdsysteme) bei mandantenerstellter Buchhaltung und damit in Zusammenhang stehende Organisationsberatung.

Zusatzhinweis:
http://www.elster.de
https://www.elster.de

 

Lohnbuchhaltung:

Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung, Lohnsteuer-Anmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen, Berufsgenossenschaftsmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Überweisungsträger, Schecks, Datenübermittlung an Banken usw. mit dem System DATEV, Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Zusatzhinweis:
http://www.elster.de
https://www.elster.de

 
 

Steuererklärungen (privat und betrieblich), Anträge:

Fertigung aller privaten (z.B. Einkommen-, Erbschaft-, Schenkungsteuer) und betrieblichen (z.B. Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaftsteuer) für alle Rechtsformen sowie Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anträge auf Eigenheimzulage, Investitionszulage, Stellung sämtlicher weiterer Anträge in Steuerangelegenheiten (z.B. Kindergeldantrag), Überprüfung sämtlicher Steuerbescheide und Verwaltungsakte der Finanzbehörden, Erstellung der Erklärung für beschränkt Steuerpflichtige

 
 

Beratung (steuerliche, betriebswirtschaftliche, sonstige):

Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe (z.B. Einspruch), Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen, Überprüfung und Optimierung Ihrer privaten und betrieblichen Steuergestaltung, Beratung bei der Organisation des Betriebs- und Verwaltungsablaufs und des Rechnungswesens, Finanz- und Vermögensplanung, Finanzierungsberatung mit Unterstützung bei den Verhandlungen mit den Kreditinstituten, Nachfolgeberatung, Existenzgründerberatung , Sanierungsberatung, Beratung bei der Wahl der Rechtsform, Steuerbelastungsvergleiche, Unterstützung bei Investitionsentscheidungen, Kalkulation, Kostenrechnung, Erstellung steuerlicher Gutachten, Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten vor den Finanzbehörden, Beratung i. S. betriebliche Altersvorsorge
 
 

Leistungen auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung:

Gesetzliche und freiwillige Prüfungen der Jahresabschlüsse von Kapital- und Personengesellschaften , Unterstützung bei der Vorbereitung und Begleitung während Prüfungen

 
 

Steuerberaterhonorar:

Bei der Gestaltung unseres Honorars sind wir an die Steuerberatergebührenverordnung (künftig StBGebVO) gebunden. Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Der Gegenstandswert ergibt sich in der Regel aus den Einkünften, der Summe der Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben, der Bilanzsumme. Hier ist ein Rahmen von Mindest- und Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel wird eine mittlere Gebühr abgerechnet.

Steuerberaterhonorar zum download als PDF

StBGebVO.pdf

 
 

Wichtiger Hinweis:

Steuerberatungskosten dürfen auch nach dem 1. 1. 2006 als Betriebsausgaben und Werbungskosten angesetzt werden. Lediglich der Sonderausgabenabzug wurde gestrichen.